Dienstag, 29. Juli 2008

Fernstudium BWL ohne Abitur an der FH Brandenburg

Antragsfrist endet am 1. August 2008

Zum kommenden Wintersemester 2008/2009 startet bereits zum dritten Mal der berufsbegleitende Fernstudiengang Betriebswirtschaftslehre der Fachhochschule Brandenburg.

Der Wunsch nach einem Fernstudium wird von vielen Berufstätigen gar nicht erst in Betracht gezogen. Grund dafür ist, dass eine große Anzahl der Interessenten keine Hochschulzugangsberechtigung hat, das heißt, sie können kein Abitur, keine Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife nachweisen.

Das Brandenburgische Hochschulgesetz (BbgHG) eröffnet aber genau für diese Berufstätigen doch das Tor zur Fachhochschule Brandenburg. Der § 25 des BbgHG sieht vor, dass unter gewissen Voraussetzungen auch dann ein Studium begonnen werden kann, wenn keine klassische Hochschulzugangsberechtigung vorliegt.

So kann jeder, der 24 Jahre alt ist, den Abschluss der Sekundarstufe I sowie den Abschluss einer für das beabsichtigte Studium geeigneten Berufsausbildung und den Nachweis einer mehrjährigen Berufspraxis erbringen kann, einen Antrag auf die Zulassung zur „fachrichtungsbezogenen Eignungsprüfung“ stellen. Nach Bestehen dieser Eignungsprüfung kann die Immatrikulation in den Fernstudiengang Betriebswirtschaftslehre erfolgen. Wer sich im kommenden Wintersemester 2008/2009 immatrikulieren möchte, muss schnell aktiv werden und bis kommenden Freitag, den 1. August 2008, den Antrag für die Eignungsprüfung abgeben.

Weitere Informationen zum Fernstudiengang Betriebswirtschaftslehre und zur fachrichtungsbezogenen Eignungsprüfung erteilt:

Katja Kersten
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Projekt Fernstudium BWL

Agentur für wissenschaftliche Weiterbildung und Wissenstransfer e.V. (AWW)
Magdeburger Str. 50
14770 Brandenburg
Tel. 03381 – 355 754
Email:
kersten@fh-brandenburg.de
Internet: www.fh-brandenburg.de/fernstudium.html

Pressemitteilungen - idw - Informationsdienst Wissenschaft